
Cornelius Dornhoff
RechtsanwaltFachanwalt für Familienrecht
zert. Testamentsvollstrecker (AGT)
Rechtsanwalt Cornelius Dornhoff wurde 1992 als Rechtsanwalt zugelassen. Er schloss erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht ab und ist seit 2005 Fachanwalt für Familienrecht. Als versierter Spezialist führte er viele Jahre die KANZLEI FÜR ERBRECHT + FAMILIENRECHT in Neuss, seit April 2021 ist er Kooperationspartner unserer Kanzlei.
Rechtsanwalt Cornelius Dornhoff ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und Mitglied im Düsseldorfer und Neusser Anwaltsverein, er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein.