Rechtsanwalt Tobias Goldkamp ist Fachanwalt für Erbrecht in Neuss.
Er berät bei der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Insbesondere hilft er dabei, Immobilien und Unternehmen auf die nächste Generation zu übertragen.
Nach den Wünschen und Bedürfnissen seiner Mandanten gestaltet er Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Testamente und Erbverträge.
Er prüft die Wirksamkeit von Verfügungen, etwa bei Fragen zur Form, zur Testierfähigkeit und zur Bindung.
Nach dem Erbfall hilft er, Nachlässe auseinanderzusetzen und Pflichtteilsangelegenheiten abzuwickeln.
Als Testamentsvollstrecker wickelt er selbst Nachlassangelegenheiten ab.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt darin, erbrechtliche Konflikte zu lösen, etwa zum Pflichtteil oder in der Erbengemeinschaft. Wenn möglich, handelt er für seine Mandanten eine gütliche Einigung aus. Wenn nötig, vertritt er seine Mandanten vor Gericht, insbesondere in Erbscheinsverfahren, Teilungsversteigerungsverfahren und Zivilprozessen. Seine Erfahrung aus erfolgreich geführten Verfahren reicht bis zum Europäischen Gerichtshof.
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp macht für Geschädigte und Hinterbliebene nach schweren Verkehrsunfällen Schadensersatzansprüche geltend. Mit seinem Team begleitet er die vom Schicksalsschlag eines Unfalls Betroffenen und nimmt ihre Rechte gegenüber den Versicherungen wahr.
Zudem verteidigt er Mandanten in Bußgeldverfahren und Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten. Dabei gilt sein Augenmerk dem Ziel, eine Fahrerlaubnisentziehung oder ein Fahrverbot möglichst zu vermeiden. Er berät seine Mandanten zu ihren Rechten. Gegenüber der Bußgeldbehörde, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht setzt er diese Rechte durch.
Persönlich verfügt er über die Fahrerlaubnis der Klassen BCE (LKW-Führerschein) sowie den Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen.