Verkehrsrecht
Rushhour, schlechtes Wetter, unübersichtliche Kreuzungen – um in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, reicht manchmal schon der Bruchteil einer Sekunde. Wissen Sie, wie Sie sich verhalten sollen, wenn der Unfallgegner auf Sie einredet und die Polizei gerufen wird?
Niemand kann Sie zwingen, sofort und ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt zu handeln. Holen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Rat unserer Fachabteilung für Verkehrsrecht ein – denn mit unserem Fachwissen fahren Sie besser und minimieren das Risiko einer Fehleinschätzung.
Aber auch beim Fahrzeugkauf unterstützen wir Sie gerne, wenn sich der Neuwagen als Montagsauto oder der Gebrauchte als Unfallwagen herausstellt. Mit unserem Rat gehen Sie bei allen verkehrsrechtlichen Fragen auf Nummer sicher.
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