Arbeitsrecht
Als umfangreiches Themengebiet, das mehr und mehr an Komplexität zunimmt, erfordert das Arbeitsrecht einen kompetenten Partner, der die aktuellen Entwicklungen im Blick behält.
In unserem Fachbereich Arbeitsrecht beschäftigen wir uns täglich mit Arbeitsverträgen und Dienstverträgen, aber auch mit betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigungen – im schlimmsten Fall fristlos und außerordentlich -, Beendigungskündigungen oder Änderungskündigungen. Wir prüfen, ob Abmahnungen, Abfindungen zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder Versetzungen nach dem Kündigungsschutzgesetz rechtlich wirksam durchgesetzt werden können und vertreten unsere Mandanten im Falle einer Kündigungsschutzklage, beispielsweise bei unwirksamen Klauseln.
Häufige Streitthemen sind auch Themen wie Weiterbeschäftigung, Überstunden und entsprechende Mehrvergütung.
Nicht selten können gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden, wenn frühzeitig rechtlicher Rat herbeigezogen wird, der sicherstellt, dass Beweise gesichert, Chancen wahr genommen werden und durch entsprechende Erklärungen eine außergerichtliche Einigung gefunden werden kann.
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