Für die erste Beratungsstunde gilt nach § 34 RVG: Ein erstes Beratungsgespräch eines Verbrauchers darf höchstens 190 € kosten. Ist nach der Besprechung einer darüber hinausgehende Tätigkeit unserer Kanzlei für Sie gewünscht, so besprechen wir vorab mit Ihnen transparent die möglichen Kosten. In der Regel bedeutet dies die Vereinbarung eines Pauschal- bzw. Stundensatzes, den wir vorab mit Ihnen abstimmen. Sofern zudem eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir eine mögliche Kostenübernahme. Alle Kosten werden vor Mandatsbeginn klar kommuniziert.
Zunächst klären wir Ihr Anliegen und Ihre Ziele, anschließend sichten wir die Unterlagen und geben eine erste rechtliche Einschätzung samt Handlungsempfehlungen. Sie erhalten einen transparenten Überblick zu Chancen, Risiken, voraussichtlichem Aufwand und den nächsten Schritten. Auf Wunsch übernehmen wir sofort die weitere Vertretung und stimmen ein verbindliches Vorgehen ab.
Hilfreich sind alle Unterlagen, die den Sachverhalt belegen: Verträge, Schriftwechsel (E‑Mails, Briefe, Chatverläufe), relevante Rechnungen oder Quittungen, Fotos, Protokolle und bereits ergangene Bescheide oder Urteile. Notieren Sie zudem wichtige Daten (Fristen, Termine, Namen von Beteiligten). Je vollständiger die Unterlagen, desto zielgerichteter können wir beraten.
Wenn wir Ihnen zuvor einen Mandatsaufnahmebogen übersendet haben, bitten wir Sie ebenso darum, diesen ausgefüllt zum Termin mitzubringen.
In vielen Fällen ja. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem Tarif, dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls und etwaigen Ausschlüssen ab. Wir prüfen gerne die Erfolgsaussichten und übernehmen auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Versicherungspolice und – falls vorhanden – die Schadennummer mit.