Familienrecht
Das Familienrecht regelt im Wesentlichen die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verknüpft sind. Am häufigsten sind dabei Fragen zur Trennung und Scheidung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, zum Unterhalt, zum Güterecht (Zugewinn) und zu Kindschaftssachen (Umgang- und Sorgerecht) zu klären. Aber auch andere zivilrechtliche Streitigkeiten, die bei einer Trennung/Scheidung zu klären sind, werden mitunter vor den Familiengerichten verhandelt.
Die Leistungen unserer Fachanwälte für Familienrecht umfassen dabei zum einen die diskrete und vertrauliche Beratung – zum Beispiel bereits im Vorfeld einer geplanten Trennung oder bei der Gestaltung von Eheverträgen – sowie die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung der Rechte unserer Mandanten.
Dabei wird häufig die Verhandlung einer einvernehmlichen Regelung im Vordergrund stehen, nicht zuletzt im Kosteninteresse beider Seiten oder auch aus Rücksicht auf gemeinsame Kinder. Unsere Familienanwälte sind aber auch erfahrene Prozessanwälte, die Ihre Interessen vor Gericht zielführend vertreten.
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