Gesellschaftsrecht
Immer wenn man sich zur Verwirklichung seiner Geschäftsideen mit mehreren Personen zu einer Gesellschaft zusammenschließen möchte, glaubt man an eine dauerhafte und letztendlich von Erfolg gekrönte Zusammenarbeit. Dabei kann ein Misserfolg – oder manchmal auch zu viel Erfolg – diesen Traum abrupt beenden.
Wenn sich die Aktivitäten der Gesellschafter nicht zwischenzeitlich gegeneinander richten, braucht die Gesellschaft nicht selten alle Kraft, um sich gegen die Gefahren von außen zu wehren.
In solchen Situationen macht sich der Rat unserer spezialisierten Rechtsanwälte bezahlt. Sie helfen Ihnen mit langjähriger juristischer Erfahrung und Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge, die für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen. Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Gestaltung der Gesellschaftsverträge und helfen auch bei einer Auseinandersetzung der Gesellschaft oder deren Fortführung.
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