Kooperationen/Netzwerk
Immer mehr Gerichtsverfahren werden in letzter Konsequenz nicht vom Richter, sondern vom Sachverständigen entschieden.
Eine professionelle Prozessführung verlangt deshalb die frühzeitige Kooperation mit Sachverständigen aus den unterschiedlichen Berufungsbereichen.
Wir haben uns schon früh durch eine dauerhafte Verbindung mit unseren Kooperationspartnern auf diese Form der interdisziplinären Prozessführung vorbereitet.
Bei Bedarf sind wir so in der Lage, im Rahmen einer eingespielten Zusammenarbeit auf die Kenntnisse der Sachverständigen zurückzugreifen.
Manche spezielle Rechtsgebiete decken wir mit unserem Spezialistenteam aus dem Privatrecht und Wirtschaftsrecht nicht ab. In solchen Fällen arbeiten wir mit anderen befreundeten Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen.
Im Interesse unserer Mandanten suchen wir stets nach Erfahrungsaustausch und der Möglichkeit der Zusammenarbeit mit anderen Fachanwälten und juristischen Spezialisten.
So steht uns z.B. im Familienrecht das Know-how von über 80 Fachanwälten des Fachbereichs Familienrecht in der Bundesrepublik zur Verfügung.
Sollte im Einzelfall ein Erfahrungsaustausch die Kenntnisse seltener Spezialmaterien von Bedeutung sein, findet man hier regelmäßig zusätzlich Unterstützung.
Der Rechtssuchende kann so sicher sein, dass er auf ein weitreichendes Erfahrungsspektrum zurückgreift.
Kaarst:Fon 02131 9665-0