Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät und vertritt Leonhard Breuer Unternehmer von der Gründung bis zur Veräußerung des Unternehmens.
Die Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen gehört ebenso wie die Ausarbeitung von Unternehmenskaufverträgen und Konzepten der Unternehmensnachfolge zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit. Seine über Jahrzehnte gesammelte Erfahrung im Gesellschaftsrecht kommt den Mandanten insbesondere in Konfliktsituationen im Gesellschafterkreis und in Fällen der Krisenberatung zu Gute.
Zu seinen Mandanten gehören Personen- und Kapitalgesellschaften aus allen Bereichen der Wirtschaft. Ebenso werden gemeinnützige Gesellschaften und Vereine von ihm betreut.
Zum Fachbereich:
Gesellschaftsrecht
Im Handelsrecht betreut Leonhard Breuer Unternehmen, Kaufleute, Handelsvertreter und Vertriebsmittler sowie Vertragshändler und Franchisenehmer.
Er berät und vertritt Kaufleute in Streitigkeiten, die nicht selten aus den Besonderheiten des Handelsrechts entstehen, wie z.B. aus Rügepflichten oder auch aus Handelsbrauch.
Im Vertriebsrecht hilft er bei der Errichtung von Absatzorganisationen und Vertriebsstrukturen.
Im Handelsvertreterrecht gehört die Gestaltung der Handelsvertreterverträge genauso zu seinen Tätigkeiten wie die Interessenvertretung in Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Handelsvertreter über Handelsvertreterausgleichsansprüche, Provisionsansprüche oder Buchauszüge.
Zum Fachbereich:
Handelsrecht
Blogbeiträge von Leonhard Breuer
Mitarbeiter/in für die Bereiche Buchhaltung und allgemeine Verwaltung gesucht für unseren Standort in Kaarst
...weiter
Rechtsanwaltsfachangestellte für unseren Standort Kaarst gesucht!
...weiter