Handelsrecht
Leider kommen Waren manchmal nicht so an, wie sie eingepackt wurden. Kaum macht eine Partei Gewährleistungsrechte geltend, beruft die andere sich auf eine Verletzung von Rügepflichten. Auch der Handelsvertreter, der bis zuletzt die Interessen des Unternehmers verfolgt hat, muss mitunter um seinen berechtigten Ausgleichsanspruch kämpfen.
Schnell hat man durch die Verletzung von Vorschriften seine Rechte verwirkt. Nicht selten vernichtet die Nichtbeachtung einschlägiger Gesetze sämtliche Margen und zusätzliche Schadenersatzforderungen bedrohen die Existenz. Spätestens wenn aufgrund ständiger Probleme das Interesse an einer gemeinsamen Geschäftsbeziehung verloren ist und das Interesse an der Geltendmachung von Ansprüchen überwiegt, sollte man die Hilfe erfahrener Handelsrechtler in Anspruch nehmen.
Wir behalten immer Ihr Interesse an einer gewinnbringenden Geschäftsbeziehung im Auge, setzen Ihre Rechte aber auch vor Gericht durch.
Lesen Sie auch die Blogbeiträge unserer Anwälte zum relevanten Themen für Unternehmer.
Kaarst:Fon 02131 9665-0