Sozialrecht
Das Sozialstaatsprinzip ist in Deutschland im Grundgesetz festgehalten. Das Sozialrecht soll der Verwirklichung dieses Prinzips dienen und befasst sich mit ebenso vielen Lebensituationen wie Rechtsgebiete. Sozialrechtliche Angelegenheiten sind in den Sozialgesetzen I bis XII und zahlreichen weiteren Gesetzen geregelt.
Angelegenheiten der Sozialversicherungen, zum Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung, gehören ebenso zum Sozialrecht wie die Existenzsicherung durch Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (Hartz IV) oder Grundsicherungsleistungen. Hinzu kommen die Ausbildungs- und Arbeitsförderung und weitere Sozialleistungen.
Das Sozialrecht hat außerdem Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten, etwa dem Familienrecht, dem Arbeitsrecht und dem Medizinrecht – also Rechtsgebieten, in denen wir ebenfalls spezialisiert tätig sind. Dadurch sind wir in der Lage, Ihre Rechte den Sozialbehörden gegenüber zielführend durchzusetzen und Sie auch zu angrenzenden Rechtsgebieten umfassend zu beraten.
Lesen Sie auch die Blogbeiträge unserer Anwälte zum Thema Sozialrecht.
Kaarst:Fon 02131 9665-0