Medizinrecht
Das vergleichsweise junge Rechtsgebiet des Medizinrechts gewinnt aufgrund der demographischen Entwicklung, des technischen Fortschritts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich des Gesundheitswesens immer größere Bedeutung.
Das Medizinrecht wird geprägt durch den Konflikt einer möglichst optimalen medizinischen Versorgung einerseits und der Notwendigkeit eines in seiner Gesamtheit finanzierbaren Gesundheitssystems andererseits. Zugleich wird der Fokus zunehmend auch auf die ethische Dimension von Finanzierungs-, Struktur- und Behandlungsentscheidungen gelenkt.
Als Juristen erleben wir täglich, dass Rechts- und Praxisberatung im Prinzip wie zwei Zahnräder in einem Uhrwerk sind. Das eine braucht das andere Zahnrad, ansonsten sind beide nutzlos. Greifen aber die Zahnräder exakt ineinander, wird jede Bewegung verstärkt weitergegeben.
Wir beraten Unternehmer im Gesundheitsmarkt und damit insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser.
Auf dem Weg in die eigene Praxis beraten wir Sie bereits im Rahmen der Existenzgründung und prüfen alle Verträge – vom Praxisübernahmevertrag, Mietvertrag, Kreditvertrag, Versicherungsvertrag bis hin zu den Anstellungsverträgen Ihrer Mitarbeiter. So schaffen wir Sicherheit, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen!
Ihre Praxen begleiten wir auch bei der Ergebnisoptimierung und dem weiteren Wachstum. Bei der Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Praxisgemeinschaft oder dem Abschluss eines Konsiliararztvertrages finden Sie in uns juristische Ansprechpartner mit unternehmerischem Weitblick.
Wir begleiten auch Ihren Ausstieg aus der Selbstständigkeit in rechtlicher und strategischer Hinsicht und helfen beim Finden des geeigneten Übernehmers.
Ihre Ansprechpartner sind die Rechtsanwälte Tobias Freymann und Leonhard Breuer in Kaarst, die Sie auf den Gebieten des ärztlichen Berufsrechts sowie dem Gesellschaftsrecht der Heilberufe umfassend beraten.
Wir stehen außerdem in Kooperation mit Rechtsanwalt Hans-Joachim Makiol, Kanzlei für Arzt- und Patientenrecht. Seine Schwerpunkt sind das Arzt- und Patientenrecht, das Arzthaftungsrecht und das Personenschadenrecht.
Lesen Sie auch die Blogbeiträge unserer Anwälte und Anwältinnen zum Thema Medizinrecht.
Kaarst:Fon 02131 9665-0