Seit 2001 ist das Familienrecht Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Volker Stadtfeld. Er berät in Kaarst, Neuss und Krefeld in allen dazugehörigen Teilbereichen insbesondere zu Scheidung/Onlinescheidung, Unterhalt, Sorge– und Umgangsrecht und Zugewinnausgleich und vertritt seine Mandanten vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs.
Ein besondere Tätigkeitsfeld an der Schnittstelle zum Sozialrecht ist der Elternunterhalt, bei dem erwachsene Kinder meist von den Sozialbehörden für die Pflegekosten pflegebedürftiger Eltern in Anspruch genommen werden.
Zum Fachbereich:
Familienrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Volker Stadtfeld liegt im Sozialrecht. Er bearbeitet dabei überwiegend Fälle aus dem Bereich der Existenzsicherung, also im Hinblick auf Arbeitslosengeld 1 und 2, Grundsicherung und Sozialhilfe (SGB 2 und 12). Hinzu kommen Angelegenheiten aus dem Schwerbehindertenrecht und Rentenrecht. Dabei liegt die Haupttätigkeit in der Vertretung der Mandanten im Widerspruchs und im Klageverfahren.
Bei Bedarf berät er Mandanten nicht nur in Kaarst, sondern auch an den Standorten Krefeld und Neuss.
Zum Fachbereich:
Sozialrecht
Volker Stadtfeld betreibt für Unternehmer aller Branchen das Forderungsmanagement bezüglich ihrer unbestrittenen Forderungen.
Dabei führt er zügig alle erforderlichen Schritte in Sachen Forderungseinzug/Inkasso bis hin zur Zwangsvollstreckung durch und hilft so unseren Mandanten, das ihnen zustehende Geld zu erhalten.
Zum Fachbereich:
Inkasso
Blogbeiträge von Volker Stadtfeld
Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab 01.01.2020
...weiter
SG Düsseldorf: Jobcenter Neuss bezahlt möglicherweise zu wenig Miete
...weiter